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Zur Diskussion unserer Planungen stellten wir diese als erstes der Direktion vor, bei der sie großen Anklang fanden. Offensichtlich war ,,diese trostlose Teerfläche, genannt Schulhof`` ein täglich bedrückender Anblick. Natürlich fanden auch unsere Ziele großen Anklang, insbesondere wurde die Initiative von Schülerseite begrüßt. Ein besonderer Nebeneffekt für die Direktion war die rechtliche Klärung von Zuständigkeiten; denn nach Fertigstellung verfügt sie über das uneingeschränkte Hausrecht und kann somit z.B. Platzverweise aussprechen; der Mangel dieses Instruments hatte nämlich bei einem Schulfest zu Problemen geführt, als man angetrunkene Anwohner (das Fest war aus Rücksicht auf die jüngeren Jahrgänge ,,alkoholfrei``) nicht ohne weiteres vom Schulgelände verweisen durfte. Weiterhin konnte so die bisher unklare Lage der Zuständigkeit für das Streuen im Winter eindeutig geklärt werden.