Staatsordnung

Nach den schlechten Erfahrungen, die die Römer unter der Tyrannei des Tarquinius Superbus mit der Monarchie gemacht hatten, errichteten sie nach der Vertreibung des Tarquinius durch Brutus eine neue Verfassung, die aus einer Mischung der drei Grundstaatsformen Monarchie, Aristokratie und Demokratie bestand ([5]).

Die direkte Regierung übernahmen zwei Konsuln, die die meisten Vollmachten des Königs übernahmen. Sie trugen als Zeichen für ihr Amt eine Toga mit breitem Purpursaum, und ihnen gingen zwölf Liktoren voraus. Um einen Mißbrauch der Amtsgewalt (potestas) zu verhindern, wurde die Herrschaft auf ein Jahr beschränkt (Annuität) und auf zwei Personen aufgeteilt (Kollegialität).

Als weiteres Organ war in der römischen Verfassung der Senat vorgesehen, der keine potestas wie die Konsuln besaß, sondern durch seine auctoritas herrschte. Er wurde von den führenden Köpfen des Adels und ehemaligen Amtsträgern gebildet.

Das demokratische Element war anfangs noch sehr schwach, die Volksversammlung hatte kaum Rechte, dies änderte sich allerdings mit den Ständekämpfen. Überhaupt war zu Beginn der Republik die Machtverteilung noch sehr unausgewogen, sie lag zum größten Teil beim Senat, erst mit der Zeit wurde eine ausgewogene Verteilung der Macht erreicht.

Wichtige staatliche Aktionen wurden in Rom von religiösen Akten begleitet, der Senat beauftragte besondere Beamte zur Durchführung der Auspizien, um den Willen der Götter zu erkunden. Solche Auspizien wurden z.B. bei Amtsantritt eines Konsuln durchgeführt.

Außer den Konsuln und den Auguren, die die Auspizien durchführten, gab es noch viele weitere Ämter in Rom. In besonderen Notfällen konnte ein dictator ernannt werden, der für maximal ein halbes Jahr eine unbeschränkte Machtbefugnis besaß und alle anderen gewählten Magistrate (Beamte) ersetzte. Diesem dictator gingen 24 Liktoren voraus. Die Magistraten erhielten keinen Lohn, ihnen wurden lediglich Sachkosten erstattet und sie erhielten eine Art Aufwandsentschädigung, die Ämter galten als Ehrenamt. Um zu einem Amt zu kommen, mußte eine festgelegte Ämterlaufbahn durchschritten werden, für die bestimmte Mindestalter und Zwischenzeiten ohne Amt vorgeschrieben waren. Zu diesen Ämtern gehörte das Amt des Prätors (sechs Lektoren, hauptsächliche Aufgabe war die Rechtssprechung), des Ädilen (Polizei, Marktbeaufsichtigung) und des Quästors (Verwaltung der Staatskasse). Diese Ämter wurden jährlich durch Wahl neu besetzt, den Magistraten stand aber eine Vielzahl von Helfern zu, die nicht jährlich gewechselt wurden, so daß sie Erfahrung in dieser Position besaßen. Viele Bedeutungen der Ämter änderten sich allerdings mit der Zeit und insbesondere mit der Vergrößerung des römischen Reiches, so wurde die Zahl bestimmter Magistrate erhöht oder die Amtsdauer von im Krieg stehenden Konsuln wurde bis zur Beendigung des Konfliks verlängert (prorogatio).

Zur Ermittlung der Steuer wurden Zensoren eingesetzt, die das steuerpflichtige Vermögen und die Wehrfähigkeit der römischen Bürger prüften, aber auch die Lebensführung, so daß durch eine Rüge der Zensoren z.B. der Senatssitz einer Person verlorengehen konnte.

Stefan Röhrich stefan@roehri.ch
2006-12-28 23:26:54