Ständekämpfe

Zu Beginn der römischen Republik hatten die Plebejer wie schon erwähnt nur sehr wenig Rechte. Dies änderte sich allerdings, als sich Roms Einflußbereich vergrößerte und deshalb auch Plebejer Kriegsdienst leisten mußten. Da sie dafür ihre Felder oder ihr Handwerk in Stich lassen mußten, erkämpften sie sich immer größere politische Mitspracherechte.

Um 494 vor Christus wurde eine eigene Versammlung der Plebs gegründet und das Volkstribunat eingerichtet. Ein Volkstribun wurde von der Plebs gewählt und hatte das Recht der intercessio, d.h. er konnte zwischen einen Magistraten und einen von der Bestrafung bedrohten Plebejer treten, und ein Vetorecht gegenüber Senatsbeschlüssen. Außerdem führte er nach der Amtsdauer eines Magistraten eventuelle Prozesse wegen Amtsmißbrauchs. 451/450 wurde das bisher mündlich überlieferte Gewohnheitsrecht in den Zwölftafelgesetzen kodifiziert, so daß ein hohes Maß an Rechtssicherheit bestand. Weitere Zugeständnisse der Patrizier waren 445 die Gewährung des connubium (Ehe zwischen Partnern unterschiedlicher Stände), 367 die Zulassung der Plebejer zum Konsulat, 356 zur Diktatur, 351 zur Zensur und 300 zu den Priesterämtern. Schließlich wurden 287 die Ständekämpfe durch das lex Hortensia beendet, in dem bestimmt wurde, daß Beschlüsse der Plebejerversammlung zum Gesetz werden, so daß ab dieser Zeit die Gesetzgebung durch die Volksversammlung erfolgte.

So wurde durch den Ständekampf die Geschlechterordnung überwunden und es entstand eine neue Führungsschicht aus der Vermischung von Patriziern und Plebejern, die sogenannte Nobilität (Amtsadel).

Stefan Röhrich stefan@roehri.ch
2006-12-28 23:26:54